Blutgericht in Texas

 

 

 

 

 

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VPS brachte den Film 1998 noch einmal in die Videotheken,
aber auch diese Fassung war um fast 4 Minuten gekürzt.

 

Gegen die letzte Indizierung legte Turbine Medien, seit 2008 der Inhaber der Nutzungsrechte des Films in Deutschland, Beschwerde ein. Das Beschwerdeverfahren wurde am 6. September 2011 vom Landgericht Frankfurt am Main zugunsten des Klägers entschieden, und die Beschlagnahme wurde aufgehoben

Am 1. Dezember 2011 wurde Blutgericht in Texas vom Index gestrichen. Der Film wurde anschließend der FSK zur Prüfung vorgelegt und bekam in der ungekürzten Fassung die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe"